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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z ParkettfußbodenSchäden am Parkettfußboden
(dmb) "Es ist in Deutschland im Allgemeinen nicht üblich, die Schuhe bei Betreten einer fremden Wohnung auszuziehen", entschied das Amtsgericht Siegburg (4 C 53/01) und lehnt damit nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen Schadensersatzanspruch einer Wohnungsinhaberin wegen der Beschädigung ihres Parkettfußbodens ab. Die hatte abends Gäste eingeladen und am darauf folgenden Morgen hässliche Kratzspuren an ihrem Parkettfußboden festgestellt. Da nur ein Gast an diesem Abend die Wohnung mit Schuhen betreten hatte, die Schäden genau dort aufgetreten waren, wo dieser Gast gesessen hatte und der auch noch am nächsten Tag einräumte, "kleine Steinchen" zwischen den Profilsohlen gehabt zu haben, verlangte die Gastgeberin Schadensersatz, rund 4.300,- Euro. Zu Unrecht, meinte das Amtsgericht Siegburg, denn der Gast habe den Schaden nicht fahrlässig, das heißt schuldhaft herbeigeführt. Ein Erwachsener müsse beim Betreten einer fremden Wohnung grundsätzlich nur die Schuhe abtreten. Zu weiteren Maßnahmen sei er nur verpflichtet, wenn besonderer Anlass dazu besteht. Als Beispiel nannte das Amtsgericht Siegburg schlechtes Wetter, stark verdreckte Schuhe oder wenn der Wohnungsinhaber den Besucher auffordere, die Schuhe auszuziehen.
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