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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z NebenkostenKeine Nebenkosten Das Austauschen von Lampen und Glühbirnen, die Reparatur einer defekten Heizungspumpe oder die Kosten für die Anschaffung von Blumen und Pflanzen sind keine Nebenkosten, die vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen (OLG Düsseldorf 10 U 94/99). Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Kosten für "Leuchtmittel", das heißt für Glühbirnen, keine Kosten der Beleuchtung sind. Hierunter fallen zum Beispiel Stromkosten für die Außenbeleuchtung, für das Treppenhaus, den Keller usw. Die Kosten für das Auswechseln von Lampen und Glühbirnen seien Instandhaltungskosten und gerade keine umlegbaren Betriebskosten. Auch die Kosten für die Reparatur der Heizungspumpe muss der Vermieter selber bezahlen. Derartige Reparatur- oder Instandsetzungskosten sind keine Wartungskosten, die über die Heizkostenabrechnung vom Mieter zu zahlen wären. Zwar kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Betriebskosten zahlen muss. Hierunter fallen dann die laufenden Gartenpflegekosten und auch die Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Hölzern, nicht aber die Kosten der Erstanschaffung. Weitere Hinweise zum Thema "Nebenkosten" in der Mieterbund-Broschüre "Die zweite Miete", bei allen örtlichen Mietervereinen zu kaufen oder direkt hier bei uns im Internet unter der Rubrik "Ratgeber" zu bestellen.
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