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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z Kinderlärm
Wenn Kinder in der Wohnung weinen, schreien, beim Spielen poltern oder hopsen, müssen die Mitmieter diese Störungen in der Regel hinnehmen (AG Frankfurt 33 C 3943/04-13, AG Berlin-Wedding 6a C 228/01). Solche Lärmbelästigungen berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, entschied das Amtsgericht Celle (12 C 42/05 (10)). Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist vor allem bei kleinen Kindern und Säuglingen eine erhöhte Toleranz gefragt. Schreit ein Säugling in der Nacht, weil er nicht einschlafen oder durchschlafen kann, so ist das altersgerechtes Verhalten, das vom Nachbar zu dulden ist. Online-Beratung zum Mietrecht
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