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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z Ehescheidung - Wer bekommt die Mietwohnung?
Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, können auch nur beide gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Solange das Mietverhältnis fortbesteht, bleiben beide Ehepartner gegenüber dem Vermieter zur Mietzahlung verpflichtet. Daran ändert sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn sich die Ehepartner trennen oder scheiden lassen.
Können sich die Ehepartner und der Vermieter nicht einvernehmlich einigen, wer in der Mietwohnung wohnen bleibt und wer ausziehen soll, kann das Familiengericht eine für beide Ehepartner und den Vermieter verbindliche Entscheidung treffen.
Das Gericht kann anläßlich der Scheidung bestimmen, daß ein von beiden Ehepartnern abgeschlossenes Mietverhältnis von einem Ehepartner allein fortgesetzt wird oder auch, daß ein Ehegatte anstelle des anderen in dessen Mietverhältnis eintritt.
Der Vermieter ist an diese Entscheidung des Gerichts gebunden. Er muß das Mietverhältnis mit dem Ehepartner als Mieter fortsetzen, dem die Wohnung zugewiesen wurde. Der andere Ehepartner, der aus der Wohnung auszieht, wird von seiner bisherigen vertraglichen Verpflichtung als Mieter frei.
Das Gericht kann aber zur Absicherung des Vermieters anordnen, daß auch der aus dem Mietverhältnis ausscheidende Mieter weiter für die Mietzahlung haftet. Diese Haftung kann befristet oder beschränkt werden. Eine vollständige Entlastung dieses Ehepartners soll nach einer Entscheidung des OLG Schleswig (13 UF 90/98) nur in Betracht kommen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehepartners kein vernünftiger Zweifel besteht. Online-Beratung zum Mietrecht
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