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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z Anpralltrauma(dmb) Weil sich der Mieter beim Sturz im Keller ein "Anpralltrauma im Genitalbereich" zugezogen hat, muss der Vermieter 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das Landgericht Berlin (67 S 319/03). Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) war der Mieter bei defekter Kellerbeleuchtung mit zwei Eimern in den Händen in den Keller gegangen, um Kohlen zu holen. Dabei war er über einen Balken gestolpert, der etwa 60 bis 80 cm in den Gangbereich hineinragte, und auf den vorderen Teil dieses Balkens gefallen.
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