![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
RegistrierenIm ersten Schritt müssen Sie sich bei Mieterbund24 registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Das ist kostenfrei und begründet noch keinerlei Verpflichtung. » mehr ![]() ![]() BedingungenMieterbund24 ist Teil des Beratungsangebots des Deutschen Mieterbundes und gehört zum DMB Info e.V. ... » mehr DatenschutzVerantwortungsvoller Datenschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Alle Daten, die bei der Anfrage, der Abwicklung der Beratung und der Zahlungsvorgänge gesammelt werden, werden ausschließlich für die Nutzung des Online-Portals verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir aus ... SatzungDie Rechtsberatung bei Mieterbund24 erbringt der DMB Info e.V. Die Satzung finden Sie hier ... » mehr ![]() |
Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z Abstand und Ablöse(dmb) Immer wieder werden nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Zuge eines Wohnungswechsels Abstandsforderungen gestellt oder Ablösevereinbarungen getroffen.Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird. Zahlen soll den Betrag der Wohnungssuchende. Derartige Absprachen sind, so der Deutsche Mieterbund, unwirksam. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz gibt es hiervon nur eine Ausnahme: Der Vormieter kann sich von seinem Nachmieter den Umzug bezahlen lassen. Eine derartige Kostenerstattung verstößt nicht gegen das Gesetz. Allerdings darf der Vormieter auch hier nur nachweislich entstandene Umzugskosten fordern. Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine übereinstimmende Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter.Rechtlich völlig anders zu beurteilen ist die Frage nach der Zulässigkeit von Ablösevereinbarungen. Das ? so der Deutsche Mieterbund ? sind Kaufverträge. Hier verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Unzulässig sind Ablösevereinbarungen dann, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegt. Bei den Ablöseverhandlungen geht es nach den Erfahrungen des Mieterbundes vor allem um den Zeitwert der Einrichtungsgegenstände. Der ist anhand des Neupreises, des Erhaltungszustandes und des Alters zu ermitteln. Bei Einbauküchen zum Beispiel ist zusätzlich auch auf den objektiven Wert der der Wohnung angepassten Küche abzustellen.
Online-Beratung zum Mietrecht
Brauchen Sie schnell eine juristisch verbindliche und kompetente Beratung?
|
Deutscher Mieterbund
![]() Bundesweite Interessenvertretung der Mieter. Mehrere hundert Seiten mit aktuellen Informationen, Rechtstipps, Urteilen, Hinweisen zu Büchern, Mieterlexikon, Zeitungen ... ![]() Stichworte MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z ![]() Mietrecht im ÜberblickEigenbedarf ![]() |
||||||||||||||||
© 2012 - DMB Info e.V. Mieterbund24| Leistungen| So funktioniert's| Registrieren| Bezahlen| Newsletter| Häufige Fragen| DMB |
||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |